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Die Veräußerung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einer Größe von 10.000 qm bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die untere Landwirtschaftsbehörde. Veräußerungsverträge sind z.B.: Abtretungs-, Erbauseinandersetzungs-, Grundstückskauf-, Tausch-, Schenkungs- und Übergabeverträge, ebenfalls zählen die Einräumung von Nießbrauchs Rechten oder Miteigentumsanteilen dazu.

Mit dieser Regelung soll eine ungesunde Verteilung und unwirtschaftliche Verkleinerung von Grund und Boden in Land- und Forstwirtschaft vermieden werden. Bis zur Erteilung dieser Genehmigung ist der Veräußerungsvertrag schwebend unwirksam.

Die Genehmigung wird von der/dem beglaubigenden Notar:in oder von einer/m Beteiligten beantragt.

 

Der Antrag kann über das nebenstehende Online-Formular gestellt werden. Nach dem Einreichen des Antrags besteht die Möglichkeit, die Einreichungsbestätigung zu speichern oder auszudrucken.

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