Anzeige einer Versammlung

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Grundsätzlich haben alle Menschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Nach dem neuen Nds. Versammlungsgesetz, gültig ab 01.02.2011, sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung bei der unteren Versammlungsbehörde anzuzeigen. Untere Versammlungsbehörden ist der Landkreise Cloppenburg bzw. die Städte Cloppenburg und Friesoythe in deren Zuständigkeitsgebieten. Bei der Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:

  • Ort der Versammlung einschließlich des geplanten Streckenverlaufes
  • Beabsichtigter Beginn und beabsichtigtes Ende der Versammlung
  • Gegenstand der Versammlung
  • Persönliche Daten des Versammlungsleiters
  • Erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen
Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen