Dienstleistung
Anzeige über Waffenerwerb
Der Erwerb von Waffen muss innerhalb von 14 Tagen bei der zustädnigen Behörde angezeigt werden. Hierfür können Sie das vorhandene Formular verwenden.
Schlagwörter
Waffe, Erwerb, Waffenerwerb, Kauf