Dienstleistung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregisteronline im Internet zu beantragen und zu bezahlen.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsvollmacht, nachgewiesen werden. Die Nachweise sind hochzuladen.
Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- persönliche Antragstellung oder durch eine von Ihnen gesetzlich vertretende Person
- Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
- passendes Kartenlesegerät
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist online zu bezahlen. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder das giropay-Verfahren zu nutzen. Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.
Gebühr: EUR 13,00
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Wochen
Schlagwörter
Gewerbezentralregister
Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsvollmacht, nachgewiesen werden. Die Nachweise sind hochzuladen.
Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich.
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- persönliche Antragstellung oder durch eine von Ihnen gesetzlich vertretende Person
- Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
- passendes Kartenlesegerät
- Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
Die Gebühr ist online zu bezahlen. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder das giropay-Verfahren zu nutzen. Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.
Gebühr: EUR 13,00
Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Wochen