Dienstleistung
Ausnahmegenehmigungen zur Verbringung von Tieren und tierischen Nebenprodukten
Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung ist mindestens 72 Stunden (Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet)) bzw. 96 Stunden (Schutzzone (Ehemals Sperrbezirk)) vor dem Versand zu stellen.
Die amtliche klinische Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt findet innerhalb von 24 Stunden vor dem Verbringen des Geflügels statt.
LKW-Kennzeichen und Anhänger/Auflieger sind bis spätestens um 11:00 Uhr des letzten Werktags (Montag bis Freitag) vor der amtlichen klinischen Untersuchung dem Veterinäramt schriftlich ggf. mit dem Antrag mitzuteilen.
Hinweise für den Tierhalter bezüglich Schutzkleidung:
Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung der Geflügelpest gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Der Tierhalter hat ferner sicherzustellen, dass die Schutzkleidung unverzüglich nach Gebrauch abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder, im Falle von Einwegkleidung, unverzüglich unschädlich beseitigt wird.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0