Antrag Ausnahmegenehmigung Verbrigung Legehennen Jungputen Bruteiern

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Antrag Ausnahmegenehmigung Verbringung tierische Nebenprodukte

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Antrag Ausnahmegenehmigung Verbringung Bruteier Konsumeier

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Antrag Ausnahmegenehmigung Verbringung Schlachtgeflügel

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Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung ist mindestens 72 Stunden (Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet)) bzw. 96 Stunden (Schutzzone (Ehemals Sperrbezirk)) vor dem Versand zu stellen.

 

Die amtliche klinische Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt findet innerhalb von 24 Stunden vor dem Verbringen des Geflügels statt.

 

LKW-Kennzeichen und Anhänger/Auflieger sind bis spätestens um 11:00 Uhr des letzten Werktags (Montag bis Freitag) vor der amtlichen klinischen Untersuchung dem Veterinäramt schriftlich ggf. mit dem Antrag mitzuteilen.

 

Hinweise für den Tierhalter bezüglich Schutzkleidung:

Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung der Geflügelpest gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Der Tierhalter hat ferner sicherzustellen, dass die Schutzkleidung unverzüglich nach Gebrauch abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder, im Falle von Einwegkleidung, unverzüglich unschädlich beseitigt wird.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
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KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen

Ausnahmegenehmigung, Verbringen, tierseuche, tierische nebenprodukte