Dienstleistung
Ausstellung einer Karteikartenabschrift
Wenn Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen möchten oder Sie Ihren Papierführerschein verloren haben und einen neuen Führerschein benötigen, dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift, sofern Sie außerhalb des Landkreises Cloppenburg wohnen und Ihr letzter Führerschein vom Landkreis Cloppenburg ausgestellt ist.
Eine Karteikartenabschrift (auch Dateiauszug genannt) ist eine Abschrift des Datenblattes zu Ihrem erteilten Papierführerschein der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Eine Karteikartenabschrift können Sie einfach telefonisch, schriftlich oder per E-Mail formlos anfordern.
Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben bzw. beantragen möchten übermittelt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, dann entfällt die Karteikartenabschrift (Dateiauszug), da Ihre Daten in diesem Fall im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert sind.
Schlagwörter
Führerschein, Karteikartenabschrift, Fahrerlaubnis
Eine Karteikartenabschrift können Sie einfach telefonisch, schriftlich oder per E-Mail formlos anfordern.
Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben bzw. beantragen möchten übermittelt.
Es fallen keine Gebühren an.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, dann entfällt die Karteikartenabschrift (Dateiauszug), da Ihre Daten in diesem Fall im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert sind.