Einleitung von Stoffen in ein Gewässer / das Grundwasser

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Frau Taphorn

Die Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Gräben Seen, Teiche) und das Grundwasser unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz. Die Benutzung der Gewässer bedarf, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der Erlaubnis durch die Wasserbehörde. Mit den im Downloadbereich am Ende der Seite aufgeführten Formularen möchten wir Ihnen die Antragstellung erleichtern.

 

Beispiele für Gewässerbenutzungen:

  • Entnehmen von Grund- und Oberflächenwasser zur Beregnung, zu Kühlzwecken, zur Reinigung von Maschinen und Fahrzeugen usw.
  • Nutzung des Wassers z. B. zur Wärmegewinnung mit Hilfe von Wärmepumpen
  • Nutzung der Gewässer zur Einleitung von Stoffen (z. B. Einleitung gereinigten Abwassers)

Bitte bedenken Sie bei der Auswahl, dass es durch ein Vorhaben zu mehreren Benutzungen kommen kann! Sie beabsichtigen z. B. Grundwasser zu Kühlzwecken zu entnehmen und dieses anschließend wieder in das Grundwasser oder auch in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Für dieses Vorhaben benötigen Sie zunächst eine Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser und zusätzlich eine Erlaubnis zur Einleitung von Stoffen in das Grundwasser bzw. in ein oberirdisches Gewässer.

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04471 85697
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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen in 4-facher Ausfertigung beizufügen:

Bei Einleitung in ein Oberflächengewässer:

1. Erläuterungsbericht (Abwasserart/-herkunft, Abwassermenge, Abwasserbehandlungsanlage,

etc.)

2. Übersichtskarte im Maßstab 1: 25.000 mit eingezeichnetem Vorhaben

3. Lageplan, auf dem der Standort der Einleitungsstelle(n), Bezeichnung der Gemarkung, Flur,

Flurstücke, Höhenlinien sowie Grenzen unter Schutz gestellter Gebiete ersichtlich sind (Maß-

stab 1: 5.000 oder 1: 10.000)

4. Detailpläne, Datenblätter u. ä. der Abwasserbehandlungsanlage

5. Ausbaupläne für das Einleitungsbauwerk

6. Lageplan 1: 1.000 mit Darstellung der Einleitungsstelle

7. Digitale Ausfertigung des kompletten Antrages auf einem Datenträger (Bei Änderung / Ergänzung der Antragsunterlagen ist immer eine aktualisierte, vollständige, digitale Ausfertigung des gesamten Antrages beizulegen.)

Bei Einleitung in das Grundwasser:

1. Erläuterungsbericht (Abwasserart/-herkunft, Abwassermenge, Abwasserbehandlungsanlage,

etc.)

2. Übersichtskarte im Maßstab 1: 25.000 mit eingezeichnetem Vorhaben

3. Lageplan, auf dem der Standort der Einleitungsstelle(n), Bezeichnung der Gemarkung, Flur,

Flurstücke, Höhenlinien sowie Grenzen unter Schutz gestellter Gebiete ersichtlich sind (Maß-

stab 1: 5.000 oder 1: 10.000)

4. Detailpläne, Datenblätter u. ä. der Abwasserbehandlungsanlage

5. Darstellung der voraussichtlichen Wirkung auf das Grundwasser

6. Schnittzeichnung des Schluckbrunnens mit Angabe der Bodenschichten und Ausbau des

Brunnenkopfes bei Einleitung in das Grundwasser

7. Digitale Ausfertigung des kompletten Antrages auf einem Datenträger (Bei Änderung / Ergänzung der Antragsunterlagen ist immer eine aktualisierte, vollständige, digitale Ausfertigung des gesamten Antrages beizulegen.)

Die untere Wasserbehörde behält sich vor, weitere Unterlagen und Nachweise nachzufordern.


grundwasser, Abwasserbeseitigungspflicht, einleitung, gewässer, schadstoffe