Dienstleistung
Erteilung erforderlicher Erlaubnisse bzw. Sachkundenachweise im Rahmen des Tierschutzrechts
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Erteilung erforderlicher Erlaubnisse bzw. Sachkundenachweise im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren (z. B. für Betäubung, Schlachtung, Transport, Zucht oder Handel von bzw. mit Tieren, Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes etc.).
Für die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen ist nach dem Tierseuchenrecht (§ 17 g) ebenfalls eine Erlaubnis nötig, die Sie bei Bedarf beim Veterinäramt beantragen können.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0