Dienstleistung
Europäischer Feuerwaffenpass
Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Mit dem angefügten Antrag können Sie den europäischen Feuerwaffenpass beantragen, verlängern, berichtigen oder ergänzen.
Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden andere Erlaubnisse benötigt.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich:
- Ein den Vorschriften entsprechendes Lichtbild muss mitgesendet werden (§33 Abs. 2 Satz 2 bis 4 AWaffV)
- Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses muss angefügt werden
- Es dürfen nicht mehr als 10 Waffen in den EFP eingetragen werden
- Nur die dem Bedürfnis entsprechende Munition darf mitgenommen werden
Schlagwörter
waffe, europa, europäischer, waffenpass
Neben den persönlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich:
- Ein den Vorschriften entsprechendes Lichtbild muss mitgesendet werden (§33 Abs. 2 Satz 2 bis 4 AWaffV)
- Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses muss angefügt werden
- Es dürfen nicht mehr als 10 Waffen in den EFP eingetragen werden
- Nur die dem Bedürfnis entsprechende Munition darf mitgenommen werden