Antrag auf Erteilung Europäischer Feuerwaffenpass

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Europäischer Feuerwaffenpass Änderung

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Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Mit dem angefügten Antrag können Sie den europäischen Feuerwaffenpass beantragen, verlängern, berichtigen oder ergänzen.

Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden andere Erlaubnisse benötigt.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Häufig gestellte Fragen

Neben den persönlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich:

  • Ein den Vorschriften entsprechendes Lichtbild muss mitgesendet werden (§33 Abs. 2 Satz 2 bis 4 AWaffV)
  • Eine Kopie des Personalausweises/ Reisepasses muss angefügt werden
  • Es dürfen nicht mehr als 10 Waffen in den EFP eingetragen werden
  • Nur die dem Bedürfnis entsprechende Munition darf mitgenommen werden

 


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