Antrag Förderung von Streuobstwiesen

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Infoflyer Streuobstwiesen

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Die Erhaltung einer vielfältigen Natur und Landschaft zur Sicherung einer lebenswerten Umwelt ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Dabei trägt insbesondere der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verfügungsgewalt über Grund und Boden Verantwortung für den Erhalt einer artenreichen Natur und vielgestaltigen Landschaft. Da die Wahrnehmung dieser Verantwortung jedoch vielfach mit finanziellen Einbußen verbunden ist, die vom Grundstückseigentümer nicht getragen werden können, ist auch die Allgemeinheit gefordert, diese auszugleichen. Aus diesem Grund bietet der Landkreis verschiedene Förderprogramme an. 


Streuobstwiesen sind vom Menschen geschaffene Kulturlandschaftsteile und eine historische Form des Obstanbaus, der durch Mehrfachnutzung gekennzeichnet ist. Die Bäume dienen der Obsterzeugung. Da die Bäume verstreut stehen, dient die Fläche zugleich als Grünland. Die hochstämmigen Bäume tragen unterschiedliche Obstsorten wie Äpfel, Birnen, Kirschen und Pflaumen. Das Grünland wird oft als Mähwiese oder als Weideland genutzt.

Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten gehören Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Ein Streuobstbaum bietet auf mehreren Stockwerken Lebensraum für viele seltene Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Sie gilt es zu schützen und ihnen neue Lebensräume zu schaffen.

Aus diesem Grund fördert der Landkreis Cloppenburg die Neuanlage von Streuobstwiesen. Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

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Häufig gestellte Fragen

förderung, natur, streuobst, apfel, baum, birne, kirsche