Antrag Wallheckenförderung

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Bekanntmachung Eintragung von Wallhecken

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Flyer Wallheckenförderprogramm

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Merkblatt Wallheckenförderung

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Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle und als „lebende“ Zäune ein wesentlicher Bestandteil unserer gewachsenen Kulturlandschaft. Sowohl für den Naturhaushalt als auch für das Landschaftsbild erfüllen sie bedeutende Funktionen und tragen maßgeblich zur Biotopvernetzung in der freien Landschaft bei, da sie Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten bieten. Seit 1935 stehen Wallhecken unter gesetzlichem Schutz.

Viele Wallhecken haben sich jedoch im Laufe der Zeit entweder zu stattlichen Baumreihen entwickelt oder es sind nur noch Reste von Gehölzbeständen vorhanden.

Um den ursprünglichen Wallheckencharakter wieder herzustellen bzw. dauerhaft zu erhalten - getreu dem Motto „oben licht und unten dicht“ -, stellt der Landkreis Cloppenburg seit 1992 Gelder für die Neuanlage sowie für die Pflege der Wallhecken zur Verfügung.

Am Wallheckenförderprogramm können sich Eigentümer oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auch Pächter, Jagdpächter, Dorfgemeinschaften, Bürgervereine und vergleichbare Gruppierungen beteiligen.

Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

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