Dienstleistung
Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage - Anzeige
Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gas-turbinen- und Verbrennungsmotoranlage) mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Der Betrieb einer bestehenden Feuerungsanlage ist schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Anzeige muss die in Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben enthalten.
Die zuständige Behörde nimmt die Anlage in ihrem Anlagenregister auf.
Über die Registrierung werden Sie von der zuständigen Behörde unterrichtet.
Für die Registrierung können Sie die Tabelle verwenden, die Sie im Downloadbereich finden.
Die ausgefüllte Tabelle schicken Sie bitte an biogas@lkclp.de.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0