Antrag Kleiner Waffenschein

Herunterladen
Merkblatt kleiner Waffenschein

Herunterladen
Online Anträge Waffe

Zum Formular

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 BeschG entsprechen und das entsprechende Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nur auf die Weise geführt werden, dass sie von anderen Personen nicht wahrgenommen werden können (verdecktes Führen).

Für Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen mit Zulassungszeichen F (im Fünfeck) besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit.

 

Hinweis: Der Kleine Waffenschein entfaltet die Gültigkeit nur im Geltungsbereich des Waffengesetzes.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen

Waffe, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, schreckschuss