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Online Kraftfahrzeugzulassung, -um- und abmeldung (iKFZ)

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Antrag Kfz Zulassung mit Vollmacht und SEPA

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Einverständniserklärung Gbr

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Vollmacht Kennzeichenweitergabe

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Nutzungsnachweis zum Führen von Fahrzeugen in Polen

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Empfangsbevollmächtigung Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen

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Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

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Erklärung über den Verlust von Kennzeichenschildern

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Kraftfahrzeuge dürfen nur mit einer Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Ob Neuzulassung, Abmeldung oder Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk – die Kfz-Zulassungsstellen in Cloppenburg und Friesoythe sind Ihre ersten Anlaufstellen.

Viele Zulassungsangelegenheiten, wie beispielsweise die Außerbetriebsetzung, können auch über das Online-Portal "i-kfz" erledigt werden.

 

Mit dem Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es möglich, Außerbetriebsetzungen, Anschriftsänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen oder online zu beantragen. Der Gang zur Zulassungsstelle ist damit für diese Verfahren nicht nötig.

 

Rechtlich sind hier umfangreiche Änderungen im Zulassungsrecht vorgenommen worden.

 

Vollautomatisiert sind folgende Leistungen:

  • Umschreibung eines zugelassenen Kfz (unter Fortführung des Kennzeichens)
  • Außerbetriebsetzung eines Kfz für Zulassungen, die nach dem 01.01.2015 erteilt worden sind (zu erkennen am grünen Codefeld auf der Rückseite des Fahrzeugscheines (ZB I) sowie codierter Siegel (QR-Code) auf dem Kennzeichen)
  • Adressänderung des Kfz-Halters

 

Teilautomatisiert sind folgende Leistungen:

  • Antrag auf Neuzulassung eines Kfz
  • Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
  • Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Kfz mit Kennzeichenwechsel

 

Vollautomatisiert bedeutet, dass der elektronische Bescheid sofort im i-Kfz-Portal zum Abruf bereitgestellt wird und die Zulassung sofort wirksam ist (,„sofortiges Losfahren“).

 

Teilautomatisiert bedeutet, dass die erfolgreiche Zulassung im i-Kfz-Portal dem Antragsteller erst noch mit Bescheid durch die Behörde bekanntgegeben werden muss. Die noch fehlenden Unterlagen (Zulassungsbescheinigung I und II, Siegel und HU-Plakette) werden mit dem Bescheid zugeschickt.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Ausführliche Informationen, Flyer, Fallbeispiele und Kurzfilme zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).


  • Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde
  • Benutzerkonto im i-Kfz-Portal
  • Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion
  • NFC-fähiges Smartphone mit kostenloser AusweisApp2 (Informationen dazu hier) oder Kartenlesegerät
  • Teilnahme am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment) Als Zahlungsverfahren werden derzeit paydirekt und giropay angeboten

 

bei Außerbetriebsetzung außerdem:

  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

 

bei Wiederzulassung außerdem:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

 

bei Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme außerdem:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

 

bei Neuzulassung außerdem:

  • fabrikneues Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

 


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