Dienstleistung
Sorgerechtsauskunft / Negativauskunft
Sofern die Eltern nicht verheiratet waren und keine Sorgerechtserklärung abgegeben worden ist oder ein Gericht dem Vater das Sorgerecht zugesprochen hat, steht das Sorgerecht nach gültigem Recht der Mutter allein zu.
Wenn Sie als Mutter z.B. das Kind ummelden, einen Reisepass beantragen oder ein Konto eröffnen möchten, wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht von Ihnen verlangt werden.
Sollte eine Auskunft über das Vorliegen des alleinigen Sorgerechts (sogenannte Negativauskunft) benötigt werden, können sie diesen beim Jugendamt beantragen.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Anschrift der Mutter
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr: kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Sofern das Kind im Landkreis Cloppenburg geboren ist, kann die Auskunft kurzfristig ausgestellt werden. Wenn das Kind außerhalb des Landkreises geboren wurde, muss zunächst beim Geburtsjugendamt angefragt werden, daher kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern. Sie hängt davon ab, wann eine Rückmeldung des Geburtsjugendamts erfolgt.
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Anschrift der Mutter
- Personalausweis
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr: kostenfrei
Sofern das Kind im Landkreis Cloppenburg geboren ist, kann die Auskunft kurzfristig ausgestellt werden. Wenn das Kind außerhalb des Landkreises geboren wurde, muss zunächst beim Geburtsjugendamt angefragt werden, daher kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern. Sie hängt davon ab, wann eine Rückmeldung des Geburtsjugendamts erfolgt.