Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

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Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – WfbM / Budget für Arbeit

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Erstantrag Grundsicherung /HLU in der besonderen Wohnform

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Folgeantrag Grundsicherung / HLU in der besonderen Wohnform

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Wir fördern die Eingliederung von Menschen mit Behinderung, um eine individuelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu fördern. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf personenzentriert mithilfe des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (kurz B.E.Ni) und stellen einen Gesamt- oder Teilhabeplan auf.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können beispielsweise gehören

  • Wohnen in einer besonderen Wohnform
  • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Budget für Arbeit
  • Tagesförderstätte für Menschen mit einer geistigen/körperlichen Behinderung
  • Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung
  • Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen (Assistenz)
  • Gewährung von Hilfsmitteln
  • Autismus-Therapie
  • Persönliches Budget (zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)

 


Sie können um Beratung und Unterstützung bitten. Für die Eingliederungshilfeleistungen ist ein formloser Antrag notwendig oder Sie nutzen einen der Antragsvordrucke. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.


Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Sie zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.

Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.


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