Antrag auf Kostenübernahme für eine Integrationshilfe

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Anmeldung zur Überprüfung von Förderbedarf für Kinder

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Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte Kinder

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Antrag auf Eingliederungshilfe (nur für Unterbringung Tag & Nacht; persönliches Budget)

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Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderung, damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen personenzentriert.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören unter anderem

  • Integrative und heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder, zum Beispiel
  • heilpädagogische Frühförderung
  • Besuch eines Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten, Sprachheilkindergarten
  • Integrationshilfe/Schulbegleitung für Kinder
  • Besuch einer Tagesbildungsstätte
  • Besuch einer Förderschule (zum Beispiel Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage)
  • Autismus-Therapie
  • Betreuung in einer Pflegefamilie
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Internaten
  • Gewährung von Hilfsmitteln
  • Persönliches Budget, zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

 


Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Ihr Kind zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.

Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.


Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn

  • Ihr Kind eine Behinderung hat.
  • Ihr Kind von einer Behinderung bedroht ist.
  • Die Behinderung Ihr Kind im täglichen Leben einschränkt.

 


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