Dienstleistung
Teilhabe für Kinder und Jugendliche
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Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderung, damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen personenzentriert.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören unter anderem
- Integrative und heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder, zum Beispiel
- heilpädagogische Frühförderung
- Besuch eines Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten, Sprachheilkindergarten
- Integrationshilfe/Schulbegleitung für Kinder
- Besuch einer Tagesbildungsstätte
- Besuch einer Förderschule (zum Beispiel Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage)
- Autismus-Therapie
- Betreuung in einer Pflegefamilie
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Internaten
- Gewährung von Hilfsmitteln
- Persönliches Budget, zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Verfahrensablauf
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Ihr Kind zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
Voraussetzungen
Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn
- Ihr Kind eine Behinderung hat.
- Ihr Kind von einer Behinderung bedroht ist.
- Die Behinderung Ihr Kind im täglichen Leben einschränkt.
Schlagwörter
soziales, eingliederungshilfe, egh, teilhabe, kinder, jugendliche
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören unter anderem
- Integrative und heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder, zum Beispiel
- heilpädagogische Frühförderung
- Besuch eines Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten, Sprachheilkindergarten
- Integrationshilfe/Schulbegleitung für Kinder
- Besuch einer Tagesbildungsstätte
- Besuch einer Förderschule (zum Beispiel Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage)
- Autismus-Therapie
- Betreuung in einer Pflegefamilie
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Internaten
- Gewährung von Hilfsmitteln
- Persönliches Budget, zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Ihr Kind zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn
- Ihr Kind eine Behinderung hat.
- Ihr Kind von einer Behinderung bedroht ist.
- Die Behinderung Ihr Kind im täglichen Leben einschränkt.