Dienstleistung
Umkennzeichnung
VERGABE EINES NEUEN KENNZEICHENS BZW. ERSATZKENNZEICHENS
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
Falls Sie für eine andere Person eine Änderung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 27,90 EUR Grundgebühr. Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen. Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Hinweis: Sofern Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen und dessen Kennzeichen auf ein neues Fahrzeug übernehmen möchten, ist nach erfolgter Außerbetriebsetzung und Umkennzeichnung eine Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nicht zulässig.
Haben Sie Ihr Kennzeichen verloren, gehen Sie bitte zum Abschnitt Vergabe eines neuen Kennzeichens (Diebstahl oder Verlust).
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0