Dienstleistung
Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
Die Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen, Teiche) und das Grundwasser unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz. Die Benutzung der Gewässer bedarf, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der Erlaubnis durch die Wasserbehörde. Entsprechende Anträge finden Sie in unserem Antragsportal.
Beispiele für Gewässerbenutzungen:
- Entnehmen von Grund- und Oberflächenwasser zur Beregnung, zu Kühlzwecken, zur Reinigung von Maschinen und Fahrzeugen usw.
- Entnehmen von Grundwasser zur Wasserhaltung für Baumaßnahmen
- Nutzung des Wassers z. B. zur Wärmegewinnung mit Hilfe von Wärmepumpen
- Nutzung der Gewässer zur Einleitung von Stoffen (z. B. Einleitung gereinigten Abwassers)
Bitte bedenken Sie bei der Auswahl, dass es durch ein Vorhaben zu mehreren Benutzungen kommen kann! Sie beabsichtigen z. B. Grundwasser zu Kühlzwecken zu entnehmen und dieses anschließend wieder in das Grundwasser oder auch in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Für dieses Vorhaben benötigen Sie zunächst eine Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser und zusätzlich eine Erlaubnis zur Einleitung von Stoffen in das Grundwasser bzw. in ein oberirdisches Gewässer.
Hinweis zur Entnahme von Wasser:
Die Entnahme von Wasser ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr bemisst sich für jedes Veranlagungsjahr (Kalenderjahr) nach der entnommenen Wassermenge und dem Entnahmezweck. Diese Angaben sind bei der unteren Wasserbehörde unaufgefordert für das jeweilige Vorjahr bis zum 15.02. des laufenden Jahres anhand der entsprechenden Formulare einzureichen.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
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KFZ-Zulassung Friesoythe
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Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
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04471 15-0
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Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gewässerbenutzer haben bis zum 15.02. des Folgejahres die Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr sowie die zur Berechnung erforderlichen Angaben und entsprechende Nachweise einzureichen.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Schlagwörter
BEREGNUNG, BEREGNUNGSZEWECKE, STALLBRUNNEN, GRUNDWASSERENTNAHME, BETRIEBSTAGEBUCH, WASSERENTNAHMEGEBÜHR, GRUNDWASSERABSENKUNG, GRUNDWASSER, GWS, ABSENKUNG, ENT, GWE
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gewässerbenutzer haben bis zum 15.02. des Folgejahres die Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr sowie die zur Berechnung erforderlichen Angaben und entsprechende Nachweise einzureichen.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz