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Antrag Kfz Zulassung mit Vollmacht und SEPA

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Online Kraftfahrzeugzulassung, -um- und abmeldung (iKFZ)

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Einverständniserklärung Gbr

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Vollmacht Kennzeichenweitergabe

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Fahrzeug war bereits in Cloppenburg auf Ihren Namen zugelassen und ist momentan stillgelegt

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
  • entstempelte Kennzeichen (soweit noch vorhanden und wiederverwertbar)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

 

Fahrzeug war bereits in einem anderen Landkreis auf Ihren Namen zugelassen und ist momentan stillgelegt

Der Halter hat bei Verlegung seines Wohnsitzes in einen anderen Zulassungsbezirk bei auf sich zugelassenen Fahrzeugen ab 01.01.2015 die Wahlmöglichkeit:

1. Antrag bei der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde auf Zuteilung eines neuen Kennzeichens, einer neuen ZBI (Fahrzeugschein) und die Berichtigung der Angaben in der ZBII (Fahrzeugbrief)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads am Ende der Seite) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Kennzeichen (kein Wunsch) können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen möchten, könne diese in den Schilderfirmen vor Ort hergestellt werden.

2. Antrag bei der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde auf Weiterführung des bisherigen Kennzeichens und Berichtigung der ZBI (Fahrzeugschein).

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads am Ende der Seite) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
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Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen

zulassung, kennzeichen, auto, verkehr