Dienstleistung
Zulassung von Import- oder Reimportfahrzeugen
Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb)
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
- Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
- Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
- Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Gebrauchte Fahrzeuge aus dem EU-Ausland
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
- Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
- Vorhandene ausländische Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland können nur zugelassen werden, wenn die Zulassungsbescheinigung im Original vorgelegt wird. In Frankreich ist es das certificat d'immatriculation, in Italien die Carta di circolazione usw.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung)
- ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
- gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung (Fahrzeug ohne Papiere bzw. ohne EG-Typgenehmigung)
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - bei Firmen vollständiger Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
- Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
- Vorhandene ausländische Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland können nur zugelassen werden, wenn die Zulassungsbescheinigung im Original vorgelegt wird. Bei US-Fahrzeugen ist es das Certificate of Title.
-
bei Unfallfahrzeugen aus den USA und Kanada ein Carfax-Bericht
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung)
- ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
- gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung (Fahrzeug ohne Papiere bzw. ohne EG-Typgenehmigung)
- Zollbescheinigung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads am Ende der Seite) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0