Dienstleistung
Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
für Bewerber
:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
-
nicht mehr als 1 Punkt im
Fahreignungsregister
(FAER)
Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
-
original Unterschrift auf Behördenvordruck
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
-
Erste-Hilfe-
Nachweis
-
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
-
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
-
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
Schlagwörter
Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
für Bewerber :
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
-
Personalausweis
-
original Unterschrift auf Behördenvordruck
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe- Nachweis
-
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
-
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
-
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.