Folgende Anträge können online gestellt werden:

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
    • Adressänderung 
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Sonderkennzeichen
    • Elektrokennzeichen
    • Saisonkennzeichen
    • Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Cuxhaven, Kfz-Zulassungstelle

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.



Zur Identifizierung beim Onlinedienst:

Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
  • Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

  • Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Für die Außerbetriebsetzung:

  • der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Antrag auf Außerbetriebsetzung
 

Für Neuzulassung und Ummeldung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original oder Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Satz 1 Nr. 8 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • Versicherungsbestätigung (Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) erforderlich. Bei der VB-Nummer handelt es sich einen 7-stelligen alphanumerischen Code)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) des neuen Fahrzeug-Halters 
    • bei Zulassung auf Firmen: Auszug aus dem Handelsregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre); sofern die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird eine aktuelle Bestätigung des zuständigen Gewerbeamtes über den Betriebssitz benötigt
    • bei Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre)
  • ggf. Vollmacht und Einverständniserklärung (siehe unten stehendes pdf-Muster), falls Sie die Zulassung nicht persönlich beantragen. Wichtig: Der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich erforderlich.
  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (siehe unten stehendes pdf-Muster), soll die Kraftfahrzeugsteuer nicht vom Konto des Fahrzeughalters eingezogen werden, ist außerdem eine Ausweis-Kopie des Kontoinhabers vorzulegen


Die jeweilige Gebühr wird direkt im Portal nach Abschluss des Vorganges fällig.
Für die Bezahlung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • GiroPay
  • Kreditkarte
  • Paypal

Die Berechnung der Gebühren erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Wer wissen möchte, wie sich die Gebühren mit Einführung von i-Kfz Stufe 4 verändert haben, findet hier einige Beispiele. Bitte beachten Sie, dass dies keine abschließende Aufzählung ist und sich die Gebühren eines Vorganges oftmals aus mehreren einzelnen Gebühren zusammensetzen.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


  • Wie erhalte ich neue Kennzeichenschilder?
    Wenn Sie ein Fahrzeug umschreiben möchten und Sie benötigen neue Kennzeichen, können Sie sich diese über unser Wunschkennzeichenportal reservieren und anschließend im freien Handel erwerben. Welche Kennzeichengröße für Ihr Fahrzeug in Frage kommt entnehmen Sie bitte der Anlage des Zulassungsbescheides.
    Innerhalb von 30 Minuten nach erfolgreicher Bearbeitung im i-KFZ-Portal können Sie den vorläufigen Zulassungsbescheid herunterladen, ausdrucken und im Fahrzeug sichtbar auslegen.  Nur dann dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit geprägten Kennzeichen und ohne Plakette / Siegel für maximal 10 Tage innerhalb Deutschlands bewegen.
    Hinweis: Erfolgt der Download nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit darf das Fahrzeug bis zum Erhalt der postalischen Unterlagen von der Zulassungsstelle nicht bewegt werden. Eine erneute Bereitstellung ist uns nicht möglich.
  • Was mache ich, wenn meine Zulassungsdokumente nicht angekommen sind? Bitte kontaktieren Sie uns unter 04721-662670 für die Vereinbarung eines Termins. Weitere Informationen zum Verlust von Dokumenten entnehmen Sie bitte unserer Beschreibung unter dem Punkt benötigte Unterlagen für Ihr Anliegen - Verlust Dokumente.

  • Ich bin gerade umgezogen und die Adresse auf meinem Ausweis stimmt noch nicht mit meiner aktuellen Adresse überein. Kann ich trotzdem i-Kfz nutzen? Leider nein. Zunächst muss die Adresse auf dem Personalausweis geändert werden, dann kann die Zulassung durchgeführt werden. Die Anmeldung auf eine andere Adresse als diejenige, die im Chip des Personalausweises hinterlegt ist, ist nicht möglich.Der Antrag auf Zulassung ist im Portal der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes.

  • Ist es möglich, ein Fahrzeug in Vollmacht für eine andere Person anzumelden? Einzig im Fall der Abmeldung eines Fahrzeugs kann eine andere Person den Vorgang für die Halterin oder den Halter vornehmen.

  • Wie funktioniert die Abmeldung für eine andere Person? Soll ein Fahrzeug für eine andere Person abgemeldet werden, wird die Stempelplakette des Fahrzeugs sowie die ZB I benötigt. Nach der Identifizierung im Portal werden die relevanten Daten der Stempelplakette und der ZB I (Sicherheitscodes) eingetragen und das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Die Halterin oder der Halter erhält im Nachgang ein Informationsschreiben. Das Kennzeichen kann optional bis zu einem Jahr kostenpflichtig reserviert werden.

  • Was ist, wenn ich die Plakette falsch aufgeklebt habe? In diesem Fall vereinbaren Sie bitte hier einen Termin in einer unserer Zulassungsstellen.

  • Ich habe meinen Namen geändert. Wie kann ich die Fahrzeugpapiere auf meinen neuen Namen umschreiben lassen? Das ist online derzeit nicht möglich. Der Antrag auf Umschreibung bei Namensänderung ist in der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte hier einen Termin in einer unserer Zulassungsstellen.

  • Ich habe beim Entsiegeln meinen Sicherheitscode zerkratzt und kann ihn nicht mehr entziffern. Was nun?  In diesem Fall vereinbaren Sie bitte hier einen Termin in einer unserer Zulassungsstellen.

  • Was ist, wenn ich meinen Personalausweis nicht mit der Onlinefunktion freigeschaltet habe? Kann ich i-Kfz trotzdem nutzen? Ja, zur Identifizierung können Sie auch BundID mit ELSTER-Zertifikat nutzen.

  • Ich möchte ein Fahrzeug auf mein Unternehmen zulassen. Geht das auch Online? Ja, mit i-Kfz Stufe 4 können auch Sie als juristische Personen wie Unternehmen und Organisationen die Zulassungsvorgänge Erstzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung und Tageszulassung über die i-Kfz-Portal durchführen. Für die Identifizierung der juristischen Person wird ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat benötigt.Zusätzlich können sich juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (wie Autohäuser, Versicherungen, Zulassungsdienstleister, Versicherungen und Automobilclubs) für die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln. Weitere Infos zur Großkundenschnittstelle finden Sie unter (Links GKS beim KBA: Kraftfahrt-Bundesamt - Großkundenschnittstelle (kba.de))

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Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen


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