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Sind die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das Sorgerecht kann gemeinsam ausgeübt werden, wenn die Eltern ihre Sorgeerklärung beurkunden oder das Amtsgericht das gemeinsame Sorgerecht auf die Eltern überträgt.

 

Das gemeinsame Sorgerecht spielt in Angelegenheiten von erheblicher Tragweite und Bedeutung für das Kind eine Rolle. Dabei ist eine Absprache und Einigung zwischen den Eltern erforderlich. Bei alltäglichen Angelegenheiten des Kindes ist dies nicht der Fall. Hier entscheidet der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

 

Über das Bestehen des alleinigen Sorgerechts benötigt die Mutter zu bestimmten Anlässen (z.B. Beantragung eines Ausweises, Eröffnung eines Bankkontos u.ä.) einen Nachweis. Diesen Nachweis (die sog. "Negativbescheinigung" oder "Negativattest") können wir für sie ausstellen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unser Online-Antragsformular.

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Häufig gestellte Fragen

Negativbescheinigung, Negativattest, Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht