Dienstleistung
Abfallgebühr Festsetzung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Grenzweg 1
49377 Vechta
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00
Freitag von 08:00 - 13:00
AWZ, Grenzweg 1, 49377 Vechta
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Samstag 07:30 - 13:00
Wertstoffsammelstellen
Die Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen finden Sie hier.
04441/9325-529
04441/9325-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Neben den Gebühren für die Rest- und Bioabfalltonne wird im Landkreis Vechta eine Grundgebühr erhoben. Durch sie wird ein Teil der Fixkosten der Abfallwirtschaft abgedeckt.
Die Grundgebühr wird pro Benutzungseinheit auf dem anschlusspflichtigen (bebauten) Grundstück erhoben und zwar unabhängig davon, in welchem Maße Leistungen tatsächlich beansprucht werden.
Die aktuell gültige Preisliste haben wir für Sie auf der Seite der AWV bereitgestellt.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die AWV.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Müllpreise, Abfallpreise, Müllgebühr, Müllgebühr, Abfallgebühr
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Neben den Gebühren für die Rest- und Bioabfalltonne wird im Landkreis Vechta eine Grundgebühr erhoben. Durch sie wird ein Teil der Fixkosten der Abfallwirtschaft abgedeckt.
Die Grundgebühr wird pro Benutzungseinheit auf dem anschlusspflichtigen (bebauten) Grundstück erhoben und zwar unabhängig davon, in welchem Maße Leistungen tatsächlich beansprucht werden.
Die aktuell gültige Preisliste haben wir für Sie auf der Seite der AWV bereitgestellt.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die AWV.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.