Dienstleistung
An- / Abmeldung Abfallbehälter
Als Eigentümer(in) eines Grundstückes können Sie bereits vorhandene Rest- oder Biobfallbehälter weiter nutzen. Melden Sie diese bitte auf Ihren Namen/Ihr Grundstück um. Falls Sie vorhandene Behälter zurückgeben möchten oder neue Abfallbehälter benötigen, können Sie dies ebenfalls mit demselben Formular beantragen. Wir senden Ihnen dann einen Abhol-/Rückgabeschein.
Grenzweg 1
49377 Vechta
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00
Freitag von 08:00 - 13:00
AWZ, Grenzweg 1, 49377 Vechta
Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00
Donnerstag (Mrz. - Okt.) 07:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 17:00
Samstag 07:30 - 13:00
Wertstoffsammelstellen
Die Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen finden Sie hier.
04441/9325-529
04441/9325-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Schlagwörter
Müllentsorgung, Abfallbeseitigung, Abfallgebühren, Abfallbehälter, Tonne
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle