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Die Veräußerung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einer Größe von 10.000 qm bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die untere Landwirtschaftsbehörde. Veräußerungsverträge sind z.B.: Abtretungs-, Erbauseinandersetzungs-, Grundstückskauf-, Tausch-, Schenkungs- und Übergabeverträge, ebenfalls zählen die Einräumung von Nießbrauchs Rechten oder Miteigentumsanteilen dazu.

Mit dieser Regelung soll eine ungesunde Verteilung und unwirtschaftliche Verkleinerung von Grund und Boden in Land- und Forstwirtschaft vermieden werden. Bis zur Erteilung dieser Genehmigung ist der Veräußerungsvertrag schwebend unwirksam.

Die Genehmigung wird von der/dem beglaubigenden Notar:in oder von einer/m Beteiligten beantragt.

 

Der Antrag kann über das nebenstehende Online-Formular gestellt werden. Nach dem Einreichen des Antrags besteht die Möglichkeit, die Einreichungsbestätigung zu speichern oder auszudrucken.

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

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Häufig gestellte Fragen

Der Antrag kann über das nebenstehende Online-Formular gestellt werden. Nach dem Einreichen des Antrags besteht die Möglichkeit, die Einreichungsbestätigung zu speichern oder auszudrucken.

Die von den Notarinn:en oder Beteiligten eingereichten Verträge werden zunächst von der Verwaltung auf die Genehmigungsfähigkeit nach dem Grundstücksverkehrsgesetz geprüft.


Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde des Landkreises


Es muss der Vertrag oder der Vertragsentwurf über die Veräußerung eines Grundstücks vorgelegt werden.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Einen Monat nach Antragseingang muss die Entscheidung getroffen sein. Ausnahme: Eine Verlängerung der Frist ist einmalig um einen Monat möglich, bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch Siedlungsunternehmen insgesamt drei Monate.

Nach Ablauf der Fristen gilt ein Vertrag automatisch als genehmigt.


Gegen den Bescheid kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Antrag auf Entscheidung des Amtsgerichts gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta oder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht in Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta gestellt werden.


Grundstück, Kaufvertrag, Tauschvertrag, Vertragsentwurf, Vertrag, Veräußerung