Dienstleistung
Anzeige zum Einsatz von mobilen Aufbereitungsanlagen (Brechanlagen) nach § 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung
Wichtigste Merkmale
Online-Formular
Der Betreiber einer Aufbereitungsanlage, der mineralische Ersatzbaustoffe in einer mobilen Aufbereitungsanlage herstellt, hat dies bei jeder neuen Baumaßnahme oder bei jedem sonstigen Wechsel des Einsatzortes der unteren Abfallbehörde des Landkreises Vechta nach § 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) anzuzeigen.
(Ausgenommen sind mobile Aufbereitungsanlagen, die auf dem Betriebsgelände einer stationären Aufbereitungsanlage in einem einheitlichen Betriebsablauf betrieben werden.)
Bitte beachten Sie, dass für die Anzeige die Vorlage eines Prüfzeugnisses im PDF-Format erfoderlich ist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Prüfzeugnis im PDF-Format
Schlagwörter
Aufbereitungsanlage, Brechanlage, Ersatzbaustoffverordnung, mobil
Welche Unterlagen werden benötigt?
Prüfzeugnis im PDF-Format
Schlagwörter
Aufbereitungsanlage, Brechanlage, Ersatzbaustoffverordnung, mobil