Informationen zur Entsorgung von Asbestplatten

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Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen gemäß Gefahrstoffrecht nur von solchen Fachbetrieben durchgeführt werden, bei denen mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person gemäß TRGS 519 Nr.2.7 vor Ort tätig ist. Diese Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen.

Generell sollten Eigenheimbesitzer für die Asbestentsorgung ein professionelles Unternehmen beauftragen. Diese Unternehmen verfügen über eine Zertifizierung zur Asbestentsorgung. Diese sollte man sich vor der Auftragserteilung auch zeigen lassen, schließlich muss man mit empfindlichen Strafen rechnen, wird der Asbest nicht fachgerecht entsorgt.


Beim Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg sind mehrere Firmen aus dem Landkreis Vechta als Fachfirmen gemeldet, die die erforderliche Sachkenntnis haben. Im Zweifelsfall können sie sich dort erkundigen.


Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft Vechta.

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Häufig gestellte Fragen