Dienstleistung
Ausstellung einer Karteikartenabschrift
Wenn Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen möchten oder Sie Ihren Papierführerschein verloren haben und einen neuen Führerschein benötigen, dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift, sofern Sie außerhalb des Landkreises Vechta wohnen und Ihr letzter Führerschein vom Landkreis Vechta ausgestellt ist.
Eine Karteikartenabschrift (auch Dateiauszug genannt) ist eine Abschrift des Datenblattes zu Ihrem erteilten Papierführerschein der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
In der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben.
04441/898-1037
04441/898-1792
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.
Verfahrensablauf
Zur Anforderung Ihrer Karteikartenabschrift nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Alternativ können Sie Ihre Karteikartenabschrift auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail anfordern.
Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben bzw. beantragen möchten übermittelt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, dann entfällt die Karteikartenabschrift (Dateiauszug), da Ihre Daten in diesem Fall im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert sind.
Schlagwörter
Neuer Name im Führerschein, Heirat, Führerschein beantragen, Karteikartenabschrift, Namensänderung, Führerschein verloren, Dateiauszug, Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister
Bitte wenden sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.
Zur Anforderung Ihrer Karteikartenabschrift nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Alternativ können Sie Ihre Karteikartenabschrift auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail anfordern.
Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben bzw. beantragen möchten übermittelt.
Es fallen keine Gebühren an.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, dann entfällt die Karteikartenabschrift (Dateiauszug), da Ihre Daten in diesem Fall im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert sind.