Wichtigste Merkmale

Online-Formular
Bestellung/Befreiung Abfallbeauftragte

Zum Formular

Die Abfallbeauftragtenverordung (AbfBeauftrV) regelt den Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte.

 

Das nebenstehende Online-Formular kann für folgende Anträge bei der unteren Abfallbehörde des Landkreises Vechta genutzt werden: 

 

1.) Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten:

 

  • Antrag nach § 5 AbfBeauftrV für nicht betriebsangehörige Abfallbeauftragte
  • Antrag nach § 5 AbfBeauftrV für gemeinsam nicht betriebsangehörige Abfallbeauftragte bei mehrern Betrieben (nur wenn Hauptsitz im Landkreis Vechta)

 

2.) Bestellung von Abfallbeauftragten für Konzerne nach § 6 AbfBeauftrV (nur wenn Hauptsitz im Landkreis Vechta)

 

3.) Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 AbfBeauftrV

 

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühren richten sich je Antrag nach Zeitaufwand und ergeben sich aus der Allgemeinen Gebührenordnung, (ALLGO Nr. 2.8.2 bzw. 2.8.3).


Abfallbeauftragtenverordnung, Befreiung, AbfBeauftrV, Abfallbeauftragter