Dienstleistung
Bestellung/Befreiung von Abfallbeauftragten nach § 5,6 bzw. 7 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Wichtigste Merkmale
Online-Formular
Die Abfallbeauftragtenverordung (AbfBeauftrV) regelt den Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte.
Das nebenstehende Online-Formular kann für folgende Anträge bei der unteren Abfallbehörde des Landkreises Vechta genutzt werden:
1.) Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten:
- Antrag nach § 5 AbfBeauftrV für nicht betriebsangehörige Abfallbeauftragte
- Antrag nach § 5 AbfBeauftrV für gemeinsam nicht betriebsangehörige Abfallbeauftragte bei mehrern Betrieben (nur wenn Hauptsitz im Landkreis Vechta)
2.) Bestellung von Abfallbeauftragten für Konzerne nach § 6 AbfBeauftrV (nur wenn Hauptsitz im Landkreis Vechta)
3.) Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 AbfBeauftrV
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich je Antrag nach Zeitaufwand und ergeben sich aus der Allgemeinen Gebührenordnung, (ALLGO Nr. 2.8.2 bzw. 2.8.3).
Schlagwörter
Abfallbeauftragtenverordnung, Befreiung, AbfBeauftrV, Abfallbeauftragter
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich je Antrag nach Zeitaufwand und ergeben sich aus der Allgemeinen Gebührenordnung, (ALLGO Nr. 2.8.2 bzw. 2.8.3).
Schlagwörter
Abfallbeauftragtenverordnung, Befreiung, AbfBeauftrV, Abfallbeauftragter