Dienstleistung
Deckblatt/Voranzeige/Abschlussanzeige gem. Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische ist vier Wochen vor Beginn des Einbaus beim Landkreis Vechta-untere Abfallbehörde anzuzeigen. Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Voranzeige nach § 22 Abs. 1“.
Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und ihrer Gemische in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten ist vier Wochen vor Beginn des Einbaus beim Landkreis Vechta-untere Abfallbehörde anzuzeigen. Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Voranzeige nach § 22 Abs. 2“.
Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme sind die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen unverzüglich an den Landkreis Vechta-untere Abfallbehörde zu übermitteln. Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Abschlussanzeige nach § 22 Abs. 4“.
Die im Rahmen der Baumaßnahme ausgestellten Lieferscheine sind zusammenzufügen und mit einem Deckblatt zu dokumentieren. Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Deckblatt nach 25 Abs. 3“.
Das Formular kann vollständig elektronisch über den Button "Einreichen" auf der letzten Seite abgesendet werden. Sie erhalten bei erfolgreicher Einsendung eine E-Mail als Bestätigung.