Wichtigste Merkmale

Online-Formular
Anzeige Ersatzbaustoffe

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Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische ist vier Wochen vor Beginn des Einbaus beim Landkreis Vechta-untere Abfallbehörde anzuzeigen. Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Voranzeige nach § 22 Abs. 1“.

 

Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und ihrer Gemische in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten ist vier Wochen vor Beginn des Einbaus beim Landkreis Vechta-untere Abfallbehörde anzuzeigen.  Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Voranzeige nach § 22 Abs. 2“.

 

Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme sind die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen unverzüglich an den Landkreis Vechta-untere Abfallbehörde zu übermitteln. Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Abschlussanzeige nach § 22 Abs. 4“.

 

Die im Rahmen der Baumaßnahme ausgestellten Lieferscheine sind zusammenzufügen und mit einem Deckblatt zu dokumentieren. Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Deckblatt nach 25 Abs. 3“.

 

Das Formular kann vollständig elektronisch über den Button "Einreichen" auf der letzten Seite abgesendet werden. Sie erhalten bei erfolgreicher Einsendung eine E-Mail als Bestätigung. 

Häufig gestellte Fragen

Ersatzbaustoffe, Deckblatt, Abschlussanzeige, Ersatzbaustoff