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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.


Antragsformulare und weitere Informationen erhalten sie auf dem Infoportal IfSG und im Merkblatt des Landkreises Vechta.

Adresse
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung


Fax
04441/898-1037
Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Infektion, Entschädigung, Verdienstausfall, Quarantäne, Kinderbetreuung, Unternehmen, Corona, COVID-19, CoV-SARS2