Dienstleistung
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wichtigste Merkmale
Online-Formular
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten sie auf dem Infoportal IfSG und im Merkblatt des Landkreises Vechta.
Einrichtung
Gesundheitsamt
Adresse
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Servicezeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Fax
04441/898-1037
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Telefon
04441/898-0
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E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
Infektion, Entschädigung, Verdienstausfall, Quarantäne, Kinderbetreuung, Unternehmen, Corona, COVID-19, CoV-SARS2
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