zum Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte

Zum Formular

Als Großraum- und Schwertransporte werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bezeichnet, wenn


  • das Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreitet oder das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist und/ oder
  • die Ladung die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreitet. 


Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.


Die Antragstellung ist u.a. online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung

 

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

Kfz-Zulassungsstelle in Damme:

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

 

Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Terminvereinbarung Führerscheinstelle


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.


Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung


Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

  • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
  • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
  • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

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