Dienstleistung
Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
Als Großraum- und Schwertransporte werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bezeichnet, wenn
- das Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreitet oder das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist und/ oder
- die Ladung die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreitet.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Die Antragstellung ist u.a. online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441/898-1037
04441/898-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Schlagwörter
Großraum- und Schwerverkehr, Großraumverkehr, Schwertransporte, Großraumtransport
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.