Dienstleistung
Fahrerlaubnis: Ersatz
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann über den nebenstehenden Online-Dienst gestellt werden.
Hier sind die zu erfüllenden Schritte zusammengefasst:
- Bitte füllen Sie den Antrag online aus.
- Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen.
- Bereiten Sie die zur Antragsbearbeitung benötigten Dokumente vor. Diese sind zu Beginn des Antrags unter "Erforderliche Unterlagen" aufgeführt sowie am Ende des Antrags noch einmal zusammengefasst.
- Bitte geben Sie den Antrag anschließend inklusive der Dokumente und einem biometrischen Passbild bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) ab.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bietet Ihnen die Führerscheinstelle die Möglichkeit, einen Termin innerhalb der Öffnungszeiten online zu vereinbaren. Ihre Anliegen werden in unserem Wartesystem bevorzugt behandelt. Zur Online-Terminvereinbarung gelangen Sie über den nebenstehenden link.
Weitere Informationen zur Online-Terminvereinbarung der Führerscheinstelle finden Sie hier.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
In der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben.
04441/898-1037
04441/898-1792
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
sowie
- bei Verlust: Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- bei Unbrauchbarkeit: alter Führerschein
- bei Namenswechsel: alter Führerschein und eine Bescheinigung über die Namensänderung, falls der neue Name noch nicht im Personalausweis und Reisepass eingetragen ist
Verfahrensablauf
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Ebenso kann der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei in Berlin an die Wohnsitzadresse versendet werden.
Voraussetzungen
- ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
- Besitz einer Fahrerlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Schlagwörter
Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein, Diebstahl Führerschein, neuer Führerschein, Führerschein
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
sowie
- bei Verlust: Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- bei Unbrauchbarkeit: alter Führerschein
- bei Namenswechsel: alter Führerschein und eine Bescheinigung über die Namensänderung, falls der neue Name noch nicht im Personalausweis und Reisepass eingetragen ist
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Ebenso kann der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei in Berlin an die Wohnsitzadresse versendet werden.
- ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
- Besitz einer Fahrerlaubnis
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.