Wichtigste Merkmale

Online-Formular
Antrag auf Erteilung/Erweiterung/Umschreibung einer Fahrerlaubnis

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Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt.

 

Der Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis kann über den nebenstehenden Online-Dienst gestellt werden.

Hier sind die zu erfüllenden Schritte zusammengefasst:

 

  1. Bitte füllen Sie den Antrag online aus.
  2. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen.
  3. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Fahrschule ein (sofern Sie eine Fahrschule besuchen), um den Fahrschulstempel und die Fahrschulnummer zu vervollständigen.
  4. Bereiten Sie die zur Antragsbearbeitung benötigten Dokumente vor. Diese sind zu Beginn des Antrags unter "Erforderliche Unterlagen" aufgeführt sowie am Ende des Antrags noch einmal zusammengefasst.
  5. Bitte geben Sie den Antrag anschließend inklusive der Dokumente und einem biometrischen Passbild bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) ab.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bietet Ihnen die Führerscheinstelle die Möglichkeit, einen Termin innerhalb der Öffnungszeiten online zu vereinbaren. Ihre Anliegen werden in unserem Wartesystem bevorzugt behandelt. Zur Online-Terminvereinbarung gelangen Sie über den nebenstehenden link.

Weitere Informationen zur Online-Terminvereinbarung der Führerscheinstelle finden Sie hier.

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung

 

In der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminvereinbarung vergeben.


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-1792

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.


  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009


Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Download als PDF

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Download als PDF


Fahrerlaubnis, ausländischer Führerschein, Ausland, Führerschein