Dienstleistung
Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren
Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
- Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
- Ausweis App 2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Datenübermittlung wird zudem ein sicheres Verfahren verwendet, das dem modernsten Stand der Technik entspricht und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes und damit den Datenschutz gewährleistet.
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis könnenSie auch persönlich bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.
Schlagwörter
Führungszeugnis online, Vorstrafe, Führungszeugnis Erteilung bei Onlineantragstellung, Freiheitsstrafe, Strafregister, Amtliches Führungszeugnis, EU-Bürgerin/-Bürger, polizeiliches Führungszeugnis
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
- Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
- Ausweis App 2
- elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bei der Datenübermittlung wird zudem ein sicheres Verfahren verwendet, das dem modernsten Stand der Technik entspricht und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes und damit den Datenschutz gewährleistet.
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis könnenSie auch persönlich bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.