Dienstleistung
Jägerprüfung Zulassung
Rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005.
Nach diesen Vorgaben richtet sich die Durchführung der Jägerprüfung. Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile, die Schießprüfung mit Büchse und Flinte, die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung.Die Prüflinge werden im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil jeweils in fünf Fachgebieten geprüft. Hierbei müssen sie ihr Wissen über Wild und andere frei lebende Tierarten, über Jagdwaffen und Fanggeräte, über Naturschutz, Hege und den Jagdbetrieb, die Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhunde und jagdliches Brauchtum sowie über das Jagd- und Waffenrecht und andere relevante Rechtsbereiche unter Beweis stellen.
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden im Landkreis Vechta Kurse angeboten. Die Kursangebote finden Sie unter:
Jägerschaft des Landkreises Vechta e.V. (jaegerschaft-vechta.de/jagdkurs/)
Jagdliche Ausbildung im Oldenburger Münsterland (jagdkurs-vechta.de)
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
04441/898-1037
04441/898-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens sechs Monate vor Beginn der Prüfung
- Die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung
- ausreichende Versicherung für den Waffengebrauch
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterschriebener Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- Bei Wiederholung der Prüfung unter Anrechnung vorangegangender Prüfungsleistungen wird die Original-Bescheinigung über das Nichtbestehen der Jägerprüfung benötigt
- Ausreichende Versicherung für den Waffengebrauch (ggf. ist eine Versicherung über den Vorbereitungskurs durch den Kursleiter möglich)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Teilnahme an der Jägerprüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 200,00 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsfrist wird durch die Jagdbehörde frühzeitig bekannt gegeben.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Schlagwörter
Jagd, Jäger, Jägerprüfung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
- Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens sechs Monate vor Beginn der Prüfung
- Die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung
- ausreichende Versicherung für den Waffengebrauch
- Unterschriebener Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- Bei Wiederholung der Prüfung unter Anrechnung vorangegangender Prüfungsleistungen wird die Original-Bescheinigung über das Nichtbestehen der Jägerprüfung benötigt
- Ausreichende Versicherung für den Waffengebrauch (ggf. ist eine Versicherung über den Vorbereitungskurs durch den Kursleiter möglich)
Für die Teilnahme an der Jägerprüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 200,00 Euro an.
Die Antragsfrist wird durch die Jagdbehörde frühzeitig bekannt gegeben.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.