Dienstleistung
Jagdstatistik Online
Gemäß § 25 Absatz 5 Niedersächsisches Jagdgesetz haben die Jagdausübungsberechtigten für ihren Jagdbezirk eine fortlaufend zu ergänzende elektronische Streckenliste zu führen, in die das erlegte Wild und Fallwild aufzunehmen ist und die der Jagdbehörde bis spätestens am 15. Februar eines jeden Jahres elektronisch zu übermitteln ist. Etwaiges später im Jagdjahr anfallendes Fallwild soll auf den Abschuss des folgenden Jagdjahres angerechnet werden.
Bitte nutzen Sie für digitale Streckenerfassung und Abschussplanung den nebenstehenden Link zum Onlineportal.
Die Zugangsberechtigung können Sie ausschließlich per E-Mail unter juw@landkreis-vechta.de bei der Jagdbehörde beantragen.
Folgende Angaben sind dafür erforderlich:
- Hegering
- Revier (Bitte geben sie die genaue Revierbezeichnung an)
- Vor- und Nachname
- E-Mail-Adresse (= Benutzername)
Das Passwort wird Ihnen anschließend per Mail zugeschickt. Bei der ersten Anmeldung müssen Sie Ihr Passwort ändern und sich verifizieren. Die Anleitung zur Nutzung des Onlineportals erhalten Sie zusammen mit dem Passwort zugeschickt.
Bitte beachten Sie:
In einer Pächtergemeinschaft müssen alle Mitpächter damit einverstanden sein, dass Sie die Abschussliste führen und übermitteln zu dürfen. Die Jagdbehörde setzt dieses Einverständnis voraus, wenn Sie den Zugang beantragen.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
04441/898-1037
04441/898-0