Dienstleistung
Kraftfahrzeugzulassung, -Um- und Abmeldung
Kraftfahrzeuge dürfen nur mit einer Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Ob Neuzulassung, Abmeldung oder Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk – die Kfz-Zulassungsstellen in Vechta und Damme sind Ihre ersten Anlaufstellen.
Viele Zulassungsangelegenheiten, wie beispielsweise die Außerbetriebsetzung, können auch über das Online-Portal "i-kfz" erledigt werden.
Mit dem Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es möglich, Außerbetriebsetzungen, Anschriftsänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen oder online zu beantragen. Der Gang zur Zulassungsstelle ist damit für diese Verfahren nicht nötig.
Rechtlich sind hier umfangreiche Änderungen im Zulassungsrecht vorgenommen worden.
Technisch wurden dazu bundesweit Online-Portale bei den Kfz-Zulassungsbehörden eingerichtet (i-Kfz-Portale) und dadurch Zugänge zu den Verfahren der Fahrzeugzulassung über die informationstechnischen Einrichtungen der Kommunen eröffnet. Das i-Kfz-Projekt wurde weiterentwickelt und stufenweise umgesetzt. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung (Stufe 1) und die internetbasierte Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe2) sind seit 01.01.2015 bzw. 01.10.2017 bereits in Betrieb. Seit dem 01.10.2019 wurde i-Kfz erheblich erweitert (Stufe 3). Im nächsten Schritt (Stufe 4) ist die Ausweitung auf juristische Personen vorgesehen.
Vollautomatisiert sind folgende Leistungen:
- Umschreibung eines zugelassenen Kfz (unter Fortführung des Kennzeichens)
- Außerbetriebsetzung eines Kfz für Zulassungen, die nach dem 01.01.2015 erteilt worden sind (zu erkennen am grünen Codefeld auf der Rückseite des Fahrzeugscheines (ZB I) sowie codierter Siegel (QR-Code) auf dem Kennzeichen)
- Adressänderung des Kfz-Halters
Teilautomatisiert sind folgende Leistungen:
- Antrag auf Neuzulassung eines Kfz
- Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
- Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Kfz mit Kennzeichenwechsel
Vollautomatisiert bedeutet, dass der elektronische Bescheid sofort im i-Kfz-Portal zum Abruf bereitgestellt wird und die Zulassung sofort wirksam ist (,„sofortiges Losfahren“).
Teilautomatisiert bedeutet, dass die erfolgreiche Zulassung im i-Kfz-Portal dem Antragsteller erst noch mit Bescheid durch die Behörde bekanntgegeben werden muss. Die noch fehlenden Unterlagen (Zulassungsbescheinigung I und II, Siegel und HU-Plakette) werden mit dem Bescheid zugeschickt.
Diese Leistungen können derzeit nur natürliche Personen nutzen. Die Ausweitung auch auf juristische Personen soll in Stufe 4 erfolgen.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
In den Kfz-Zulassungsstellen werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441/898-1037
04441/898-1791
Südring 32
49401 Damme
Montag - Freitag 08:00 - 12:30
In den Kfz-Zulassungsstellen werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441/898-1037
04441/898-1793
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Ausführliche Informationen, Flyer, Fallbeispiele und Kurzfilme zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde
- Benutzerkonto im i-Kfz-Portal
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion
- NFC-fähiges Smartphone mit kostenloser AusweisApp2 (Informationen dazu hier) oder Kartenlesegerät
- Teilnahme am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment) Als Zahlungsverfahren werden derzeit paydirekt und giropay angeboten
bei Außerbetriebsetzung außerdem:
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
bei Wiederzulassung außerdem:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
bei Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme außerdem:
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
bei Neuzulassung außerdem:
- fabrikneues Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren der Kfz-Zulassung Landkreis Vechta finden Sie hier.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Motorrad, Auto, PKW, Kfz, kraftfahrzeug, zulassung, abmeldung, ummeldung, anmeldung
Ausführliche Informationen, Flyer, Fallbeispiele und Kurzfilme zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
- Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde
- Benutzerkonto im i-Kfz-Portal
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion
- NFC-fähiges Smartphone mit kostenloser AusweisApp2 (Informationen dazu hier) oder Kartenlesegerät
- Teilnahme am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment) Als Zahlungsverfahren werden derzeit paydirekt und giropay angeboten
bei Außerbetriebsetzung außerdem:
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
bei Wiederzulassung außerdem:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
bei Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme außerdem:
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
bei Neuzulassung außerdem:
- fabrikneues Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Die Gebühren der Kfz-Zulassung Landkreis Vechta finden Sie hier.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.