Dienstleistung
Meldebogen Vorfall mit Hunden
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Hundehalter haften für Schäden, die der eigene Hund verursacht. Das gilt auch, wenn der Hund einen anderen Hund bzw. ein anderes Tier oder einen Menschen beißt.
Anzeigen über Beißvorfälle mit Hunden sind detailliert beim Landkreis Vechta zu melden. Bei Ihrer Meldung werden folgende Informationen benötigt, um den Sachverhalt zu prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen gegen den Hundehalter des beißenden Hundes einzuleiten:
· Daten der meldenden Person (Name, Anschrift und Telefonnummer)
· Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalles
· Detaillierte Beschreibung des Vorfalles
· Fotos der entstandenen Verletzungen
· (Tier-)Arztrechnungen/ -berichte, ggf. Polizeibericht
· Informationen über den beißenden Hund (Rasse, Fellfarbe, ggf. Chipnummer etc.)
· Informationen zum Hundehalter (Name, Anschrift)
· Angaben zu möglichen Zeugen
Nach Eingang der Meldung wird schnellstmöglich geprüft, ob und welche Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Bitte beachten, dass Sie sich bei einer Meldung immer auch als Zeugin bzw. Zeuge zur Verfügung stellen müssen. Anonyme Anzeigen können leider mangels fehlender Beweiskraft mittels einer Zeugschaft nicht berücksichtigt werden.
Der Landkreis Vechta weist darauf hin, dass der meldenden Person keine Sachstandsmitteilung über den Vorgang erteilt werden.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441/898-1037
04441/898-0
Häufig gestellte Fragen
Rechtsgrundlage
NHundG
Schlagwörter
Meldebogen, Hund, Vorfall, Beissvorfall, Beißvorfall, beißen, beissen
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