Dienstleistung
Nutzung von Räumlichkeiten in den kreiseigenen Liegenschaften - Erlaubnis
Der Landkreis Vechta stellt außerhalb der schulischen Nutzung einzelne Räumlichkeiten in den Schulen für Vereine und sonstige Nutzungsberechtigte zur Verfügung. Zu diesen Räumlichkeiten gehören z.B. die Aulen und sonstige Versammlungsräume sowie die Sport- und Schwimmhallen und Sportplätze.
Sie können den Antrag über das nebenstehende Formular online stellen. Eine Übermittlung in Papierform ist nicht erforderlich.
Die Verfügbarkeit der gewünschten Räumlichkeiten kann vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Für die Nutzung der unterschiedlichen Räumlichkeiten fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung des Landkreises Vechta an.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
04441/898-1037
04441/898-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Verfahrensablauf
- Der Antrag kann vollständig elektronisch eingereicht werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Hierfür nutzen Sie am Ende des Antrags den Button "Einreichen".
- Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
- Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung von der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Schlagwörter
Sporthalle, Schwimmhalle, Aula, Pausenhalle, Benutzungserlaubnis, Sportplatz, Veranstaltung, Benutzungsantrag
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
- Der Antrag kann vollständig elektronisch eingereicht werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Hierfür nutzen Sie am Ende des Antrags den Button "Einreichen".
- Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
- Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung von der zuständigen Stelle.
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.