Dienstleistung
Online-Anhörung
Der Landkreis Vechta verfügt über eine zentrale Bußgeldstelle und ist zuständig für sämtliche im Kreisgebiet festgestellter Verkehrsverstöße und alle sonstigen Ordnungswidrigkeiten, sofern die Zuständigkeitsverordnung keine andere Behörde als zuständig bestimmt.
Zweck ist nicht eine bestimmte Tat zu ahnden, sondern eine gesetzeskonforme Ordnung mit dem Ziel einer Gleichbehandlung durchzusetzen. Die Anzeigen werden der Bußgeldstelle von der Polizei, Mitarbeitern des LK Vechta und auch von Privatpersonen zugeführt.
Sie können den von der Bußgeldstelle des Landkreises Vechta übersandten Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen auch hier online beantworten. Melden Sie sich mit der im Schreiben der Bußgeldstelle abgedruckten Kennung und Passwort an. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie sich zum Tatvorwurf äußern.
Sofern Sie die Online-Anhörung nutzen brauchen Sie den per Post zugeschickten Anhörungsbogen nicht mehr an den Landkreis zurückschicken.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
04441/898-1037
04441/898-1599
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Melden Sie sich mit der im Schreiben der Bußgeldstelle abgedruckten Kennung und Passwort an. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie sich zum Tatvorwurf äußern.
Sofern Sie die Online-Anhörung nutzen brauchen Sie den per Post zugeschickten Anhörungsbogen nicht mehr an den Landkreis zurückschicken.
Voraussetzungen
Sie benötigen den Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen mit abgedruckter Kennung und Passwort.
Schlagwörter
Anhörung, Bußgeld, Bussgeld
Melden Sie sich mit der im Schreiben der Bußgeldstelle abgedruckten Kennung und Passwort an. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie sich zum Tatvorwurf äußern.
Sofern Sie die Online-Anhörung nutzen brauchen Sie den per Post zugeschickten Anhörungsbogen nicht mehr an den Landkreis zurückschicken.
Sie benötigen den Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen mit abgedruckter Kennung und Passwort.