Dienstleistung
Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Zum Formular
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1041
04441 898-0
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Übersichtsplan über die Lage des Grundstücks 1 : 25000
- Lageplan 1 : 500 oder 1 : 1000
- Ermittlung der Flächengröße
- Auftragsbestätigung
- Bei Versickerung: Dimensionierung und kf-Wert-Bestimmung
- Bei Einleitung in Gewässer: Dimensionierung der Rückhaltung und Ausführung Sedimentationsfang
- Einverständniserklärung
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Übersichtsplan über die Lage des Grundstücks 1 : 25000
- Lageplan 1 : 500 oder 1 : 1000
- Ermittlung der Flächengröße
- Auftragsbestätigung
- Bei Versickerung: Dimensionierung und kf-Wert-Bestimmung
- Bei Einleitung in Gewässer: Dimensionierung der Rückhaltung und Ausführung Sedimentationsfang
- Einverständniserklärung