Dienstleistung
Internationalen Leichenpass beantragen
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta
Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.
Neuer Markt 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1034
04441 898-0
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 40,00
Verfahrensablauf
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta
Die einzureichenden vertraulichen Unterlagen dürfen im digitalen Antrag allerdings nicht hochgeladen werden. Davon ausgenommen ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt Vechta, Neuer Markt 8, 49377 Vechta erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Sterbeurkunde
- vertraulichen Teil der Todesbescheinigung
- optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Bitte setzen Sie sich bezüglich des persönlichen Erscheinens per E-Mail an
gesundheitsamt@landkreis-vechta.de
oder unter der Tel. 04441-898-0 mit Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung, damit lange Wartezeiten vermieden werden.
Ein Erscheinen ohne Termin ist nicht möglich.
Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
Sie können die Gebühr in bar oder per Kartenzahlung bei Abholung bezahlen. Sollten Sie die online Bezahlfunktion verwendet haben, bringen Sie bitte unbedingt die Quittung mit.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta
Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.
Formulare
Formloser Antrag
Rechtsbehelf
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Schlagwörter
Landesgrenze, international, Leiche, Leichenpass Ausstellung, Überführung, Bestattungsunternehmen, Transport, Grenzübergang, Leichenpass, Ausstellung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Die einzureichenden vertraulichen Unterlagen dürfen im digitalen Antrag allerdings nicht hochgeladen werden. Davon ausgenommen ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt Vechta, Neuer Markt 8, 49377 Vechta erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Sterbeurkunde
- vertraulichen Teil der Todesbescheinigung
- optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Bitte setzen Sie sich bezüglich des persönlichen Erscheinens per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-vechta.de oder unter der Tel. 04441-898-0 mit Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung, damit lange Wartezeiten vermieden werden. Ein Erscheinen ohne Termin ist nicht möglich.
Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
Sie können die Gebühr in bar oder per Kartenzahlung bei Abholung bezahlen. Sollten Sie die online Bezahlfunktion verwendet haben, bringen Sie bitte unbedingt die Quittung mit.
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
- schriftlicher formloser Antrag
- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.
Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.
Formloser Antrag
- Klage
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.