Wichtigste Merkmale

Online-Formular

Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen


Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.


Fax
04441 898-1033
Telefon
04441 898-0
Telefon
04441 898-0

Häufig gestellte Fragen

Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.
Gebühr: EUR 55,00
Gebühr: EUR 56,50

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.


Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.


Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.


Jugendliche, Familiennachzug, Kinder