Dienstleistung
Schülerfahrtkosten
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta
Die Schülerbeförderung ist seit dem Schuljahr 2023/2024 auf das Deutschlandticket (49-EUR-Ticket) umgestellt. Alle Schülerinnen und Schüler mit einem Beförderungsanspruch erhalten deshalb ab dem 01. August 2023 über den Landkreis Vechta das Deutschlandticket (49-EUR-Ticket) und können ihre Fahrkarte damit nicht nur für den Schulweg, sondern deutschlandweit in Bussen und Bahnen nutzen.
Zur Prüfung des Anspruchs auf Schülerbeförderung und die Versendung des Tickets ist ein vollständiger Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen.
Informationen zum Deutschlandticket und zur Schülerbeförderung finden sie unter FAQ zum Deutschlandticket .
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Mobilitätszentrale:
Montag 07:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 17:00 Uhr
04441 898-1037
04441 898-0
04441 898-0
Mühlenstraße 18
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Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt
Formulare
Spezielle Hinweise für - Landkreis Vechta
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Vechta
Information zur Schülerbeförderung
Schlagwörter
Monatskarte, Busfahrkarte, Schulbeförderung, Schulbus, Schülerbeförderung, Bus, Mobilitätsticket, Schülerzeitkarte
Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Vechta
Information zur Schülerbeförderung