Dienstleistung
Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
Wenn Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen:
Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und Erlaubnisse verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1033
04441 898-0
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie können den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse schriftlich oder online anzeigen.
Wenn Sie den Verlust schriftlich anzeigen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust online anzeigen wollen:
Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
Voraussetzungen
Keine.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht
Schlagwörter
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Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.
Sie können den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse schriftlich oder online anzeigen.
Wenn Sie den Verlust schriftlich anzeigen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
- Sie schicken das unterschriebene Formular an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust online anzeigen wollen:
Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.
Waffenbehörde
Keine.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht