Dienstleistung
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze sowie über Informationen zum Anmeldeverfahren informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Spezieller Hinweis des Landkreises Wesermarsch:
Für den Antrag auf Kostenübernahme von Krippe oder Hort wenden Sie sich gerne über die o.a. Kontaktdaten an den Landkreis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezieller Hinweis des Landkreises Wesermarsch:
- Wenden Sie sich in jedem Fall an den zuständigen Träger bzw. die betreffende Kindertagesstätte und klären, welche Unterlagen benötigt werden.
- Für den Antrag auf Kostenübernahme werden Einkommensnachweise (netto), eine Aufstellung mit monatlichen Belastungen oder Nachweis von Wohngeld, Sozialleistungen, Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Asylleistungen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.
Spezieller Hinweis des Landkreises Wesermarsch:
- Die Betreuung ab dem 3. Lebensjahr ist für die Eltern kostenfrei. Unter drei Jahren wird eine Staffelung für die Berechnung der Beiträge herangezogen. Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezieller Hinweis des Landkreises Wesermarsch:
- Klären Sie mit der zuständigen Kita und dessen Träger welche Fristen beachtet werden müssen. In der Regel müssen spätestens vor Beginn der Betreuung alle Anträge gestellt sein.
Anträge / Formulare
- Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Download als interaktives Java Download als PDF Download als interaktives PDF
- Anmeldung meines Kindes am Kindergarten
Download als interaktives Java Download als PDF Download als interaktives PDF
- Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege
Download als PDF
- Antrag auf Übernahme zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen
Download als PDF
- Antrag auf Erstattung von Aufwendungen
über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Download als PDF
- Satzung des Landkreises Wesermarsch über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Download als PDF
- Kindertagespflege: Bescheinigung der Betreuungszeiten
Download als PDF
- Kindertagespflege: Kostentabelle Betreuungs- und Verfügungszeiten
Download als PDF
- Kindertagespflege: Stundennachweis (xls)
Onlineformular
Schlagwörter
Kindertageseinrichtungen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Kita, Kindergarten
Teaser
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze sowie über Informationen zum Anmeldeverfahren informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Spezieller Hinweis des Landkreises Wesermarsch:
Für den Antrag auf Kostenübernahme von Krippe oder Hort wenden Sie sich gerne über die o.a. Kontaktdaten an den Landkreis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezieller Hinweis des Landkreises Wesermarsch:
- Wenden Sie sich in jedem Fall an den zuständigen Träger bzw. die betreffende Kindertagesstätte und klären, welche Unterlagen benötigt werden.
- Für den Antrag auf Kostenübernahme werden Einkommensnachweise (netto), eine Aufstellung mit monatlichen Belastungen oder Nachweis von Wohngeld, Sozialleistungen, Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Asylleistungen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.
Spezieller Hinweis des Landkreises Wesermarsch:
- Die Betreuung ab dem 3. Lebensjahr ist für die Eltern kostenfrei. Unter drei Jahren wird eine Staffelung für die Berechnung der Beiträge herangezogen. Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezieller Hinweis des Landkreises Wesermarsch:
- Klären Sie mit der zuständigen Kita und dessen Träger welche Fristen beachtet werden müssen. In der Regel müssen spätestens vor Beginn der Betreuung alle Anträge gestellt sein.
Anträge / Formulare
- Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Download als interaktives Java Download als PDF Download als interaktives PDF - Anmeldung meines Kindes am Kindergarten
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- Antrag auf Übernahme der Kosten der Kindertagespflege
Download als PDF - Antrag auf Übernahme zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen
Download als PDF - Antrag auf Erstattung von Aufwendungen
über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Download als PDF - Satzung des Landkreises Wesermarsch über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Download als PDF - Kindertagespflege: Bescheinigung der Betreuungszeiten
Download als PDF - Kindertagespflege: Kostentabelle Betreuungs- und Verfügungszeiten
Download als PDF - Kindertagespflege: Stundennachweis (xls)
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